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- 2 November 1664
Beschreibung : Odilia von Quadt zu Wickrath, die nach dem Wunsch ihrer Verwandten - der Freiherren v. d. Bongart, von Virmund und von Winnenthal - eine Ehe mit Wolfgang Wilhelm von und zu Ossenbroch eingehen soll, verzichtet auf ihre elterlichen Güter, sofern sie dasselbe Heiratsgut bekommt wie ihre älteste Schwester, die Frau von Issum. Mit ihr unterschreiben und siegeln J.B. v. d. Bongart und Adrian Freiherr zu Virmundt.
Bestellsignatur : Paffendorf, Urkunden Nr. 1262
Bemerkung : Or. Pap
14 Apr 1670
Ehevertrag nach bereits vollzogener Ehe zwischen Anna Odilia (von) Quadt, Tochter des verstorbenen Stephan Freiherr von Quadt von Wickrath (Wickradt) zu Creutzberg und Mörmter (Murmpter), und seiner Frau Johanna Maria geb. von Bongard, einerseits und Wolfgang Wilhelm von und zu Ossenbrock, Herrn zu Haen und Wisch, fürstlich pfalz-neuburgischen Amtmann zu Bornefeld und Hückeswegen, andererseits.
Zeugen sind die genannte Brautmutter geb. von Bongard und die Brüder der Eheleute, nämlich des Stephan Frhr. von Quadt zu Wickrath und Mörmter und Johann Arnold Frhr. von Quadt zu Creutzberg und Hönnepel, kurbrandenburgischer Geh. Rat und Amtskammer-Präsident am
kaiserlichen Kammergericht.
Archiv Hinnenburg, Best. E (Rheinische Güter). Nr. 69.
1725 (1722)
Anspruch auf Verweisung der Sache an die zuständigen Richter in Kleve oder Befreiung von der Forderung der Appellatin auf 3000 Rtlr. Brautschatzgeld und auf Lösung des von der Vorinstanz auf den Besitz des Appellanten im Erzstift Köln verhängten Arrestes. Die Appellatin hatte von Hoeven auf Zahlung des Betrages verklagt, der ihr nach ihrer Meinung von ihrer Mutter, einer geborenen Quad und vermählten von Ossenbroich, zustand. Von der Hoeven dagegen behauptet, der entsprechende Ehevertrag habe niemals Gültigkeit bekommen, weil die Eltern des Bräutigams ihn nicht unterschrieben hätten. Wegen einer Forderung der Appellatin von 1000 Rtlr. sei die Frau von Dorth zu Issum als Erbin des kinderlos verstorbenen Wilhelm Stephan Quad zu verklagen.
Aktenzeichen : H 1437/4601
Enthaeltvermerke : Kläger: Peter Otto von und zu der Hoeven, Hönnepel (Hzm. Kleve, Amt Sonsbeck; Kr. Kleve), (Bekl.)
Beklagter: Witwe von Clodt (Cloedt) zu Breidenbach (Bredenbach), Kalkar (Hzm. Kleve; Kr. Kleve), (Kl.)
Prokuratoren (Kl.): Lic. Konrad Franz von Steinhausen 1725 - Subst.: Dr. Johann Rudolf Sachs
Prokuratoren (Bekl.): Lic. (Heinrich Joseph) Brack (1725)
Prozeßart: Appellationis
Instanzen: 1. Offizial zu Köln 1722 - 2. RKG 1725 (1722)
Beweismittel: Rationes decidendi der Vorinstanz (88 - 91).
Beschreibung: 2 cm, 91 Bl., gebunden; Protokoll und 13 Aktenstücke.
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